Klaus P. Fischer
Vom Zeugnis zum Ärgernis?
Seelenheil und Zölibat


Die Debatte über Kirchenreformen ist neu entflammt. Dabei sind die Wurzeln und die Geschichte der verpflichtenden Ehelosigkeit für Gemeindepriester im „westlichen" Teil der katholischen Kirche neu zu bedenken.

Die katholische Kirche hat seit einigen Jahrzehnten hinsichtlich Seelsorge und Gemeindepriestern beunruhigende Nachwuchssorgen. Die Zölibatspflicht für Priester im römischen, lateinischen Teil der katholischen Weltkirche ist zwar nicht einzige Ursache für die pastorale Not. Doch vielen - aktiven Priestern wie Laienchristen - ist klar: Eine Modifizierung des Zölibatsgesetzes in dem Sinne, dass auch Verheiratete zu Priestern geweiht werden können, würde helfen, Schäden in der Seelsorge zu begegnen.

Bei der Zusammenlegung selbstständiger Pfarrgemeinden zu großen pastoralen Einheiten bricht fast automatisch ein Gutteil der bisher selbstständigen Gemeinde ab, und den Verbleibenden fehlen Kraft und Mittel, sich um die äußerlich oder innerlich Ausgetretenen zu kümmern - von der Gewinnung neuer Christen gar nicht zu reden. Die Kirche ist aber von Christus her zu Sendung und Verkündung der Frohbotschaft zuinnerst berufen. Doch wo ist das Personal für Mission hierzulande? Und wenn wichtige Teile der amtlichen Auslegung des Evangeliums die Menschen, vielfach selbst die kirchlich Gebundenen, nicht überzeugen, wie soll die Mission vorankommen?

Charisma als Zwang?

Die Kirchenfrage steht dem Gottesthema oft im Weg. Mission, die unerledigte Probleme aus kirchlicher Vergangenheit mitschleppt, kommt nicht weit. Wer die eigenen Leute wieder zu überzeugen vermag, ist auch zur Mission berufen.

Das Kirchenrecht stellt das „Heil der Seelen“ als obersten Rechtsgrundsatz über alle Einzelbestimmungen. Von ihm aus, sowie vom „Gnadenrecht“ der Gemeinden auf Sakramentenempfang (folglich auch auf Priester), müsste es möglich sein, die den Klerikerzölibat betreffenden Bestimmungen zu überprüfen und gemäß den pastoralen Erfordernissen zu verändern.

Dem stehen allerdings etliche Schwierigkeiten entgegen. Zunächst das begreifliche Zögern, eine etwa 900 Jahre alte, jedoch ständig Kontroversen erzeugende Regel zu ändern. Erst auf dem Zweiten Laterankonzil 1139 kam es zur Erklärung der Nichtigkeit von Priesterehen, weil „Ehebett und Unreinheit“ unvereinbar seien mit Würde und Heiligkeit des Altardienstes. Gegen die Forderung, das Gesetz durch Anpassung wenigstens an die dringlichsten Bedürfnisse zu ändern, werden seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil verstärkt theologisch-spirituelle Argumente für die Beibehaltung der Zölibatspflicht ins Feld geführt - ganz so, als sei der anhaltende, sich vergrößernde Priestermangel nur ein Glaubensmangel und ein Spiritualitätsdefizit auf Seiten der Gemeinden sowie ein Mangel an Idealismus bei jungen katholischen Männern, die zu leicht dem allgegenwärtigen Sexualismus, Hedonismus, Konsumismus erliegen würden. Allen Änderungswünschen wird seit Jahren fetischartig entgegengehalten, der Zölibat der Priester sei ein „kostbares Gottesgeschenk“, das „die Kirche“ bewahren müsse, da es wichtig sei für die Welt wie für die Kirche. Hier wird aneinander vorbeigeredet. Die Kirchenführung wählt bewusst eine andere Argumentationsebene als die Antragsteller, die aus der Not heraus um die Priesterweihe auch für verheiratete Männer nachsuchen. Gründe und Motive für die „Sperrigkeit“ der Kirchenführung beim Thema Zölibat liegen hauptsächlich in der Geschichte und haben nicht nur rationale Wurzeln.

Es ist bezeichnend, dass die Einführung des Priesterzölibats im lateinischen Westen erst erzwungen werden konnte, als die Spaltung zwischen römischer Kirche und Ostkirche vollzogen war (1054). Der Unterschied zur Ostkirche, die bis heute den verheirateten Priester bejaht, wird von Römern gern heruntergespielt. Es ist ferner offensichtlich, dass der Zölibatszwang für Kleriker gegen alle Einwände von denselben Kräften gewaltsam eingeführt wurde, die gleichzeitig und auf denselben Synoden Kreuzzüge beschlossen haben. Die damalige Gewaltsamkeit haftet, quasi auf Standby geschaltet, der römischen Kirche noch immer an: im starren, die offene Diskussion verweigernden Festhalten an der ausnahmslosen Zölibatspflicht, in den Strafbestimmungen für Zölibatsbrecher und im hinhaltenden, erniedrigenden Umgang mit Antragstellern für Befreiung vom Zölibat. Sie ignoriert überdies, dass zahlreiche Priester, die mit dem Zölibat nicht zurechtkommen, ihr Amt von sich aus aufgeben oder eine nichtöffentliche Lösung suchen und finden. Doch weiß Rom und wissen die Bischöfe, dass der Priesterzölibat bei der Mehrheit der Katholiken nur wenig Rückhalt hat. Ihnen ist auch bewusst, dass die Zölibatspflicht argumentativ auf schwachen Füßen steht, mit der Folge, dass manche Bischöfe reflexartig ihre Beibehaltung beteuern und seine Gottgewolltheit versichern.

Dabei kann der Rückgriff auf Äußerungen der Konzilien und Formulierungen des Kirchenrechts kaum verschleiern, dass hier die Zölibatspflicht und für den einzelnen Kleriker der Wille zu deren Einhaltung im Vordergrund stehen, nicht der Empfang des Charismas. Für die Kirchenleitung kommt es letztlich nicht darauf an, ob einer das Charisma der Ehelosigkeit empfangen hat, sondern dass er - wie schon das Trienter Konzil verdeutlicht - die einmal eingegangene klerikale Zölibatspflicht bis ans Lebensende einhält.

Eine Verständigung zwischen den Fronten wird erschwert, weil das Kirchenrecht den Zölibat bei den geweihten Priestern ansiedelt und nicht bei den die evangelischen Räte lebenden Ordensgemeinschaften, wo er seine ursprüngliche Heimat hat. Die Kirchenleitung sucht den Zölibat nicht bei den dazu von Gott eigens Berufenen, sondern treibt ihn - nachdem er einmal festgesetzt wurde - von den zur Weihe Zugelassenen gleichsam ein und erlegt ihnen als zusätzliche Pflicht auf, Gott darum zu bitten, dass sie ihn als Charisma erhalten und behalten, falls sie es nicht zuvor empfangen haben. Die seit dem Mittelalter betriebene „Vermönchung“ der Priester hat dazu geführt, dass echte Mönche und Ordensleute klagen, der Amtszölibat verdunkle die für die Orden unentbehrliche, authentische Berufung zur ehelosen Lebensform.

Reinheit - Sexualität - Opfer

Erste Forderungen nach Enthaltsamkeit von Priestern kamen im Zuge der Konstantinischen Wende auf, als die Kirche in die Rolle der bisherigen römischen Staatsreligion eintrat und der Vollzug des „Opfers“ zum Wohl von Staat und Gesellschaft zum Leitgedanken wurde. Dafür wurde ein eigener, vom Volk abgesetzter Priesterstand benötigt. Nach antikem Empfinden sollten Priester aber „rein“, das hieß nicht vom Geschlechtsverkehr „befleckt“, zum Opfer vor Gott hintreten. Christliche Meinungsführer und Leitungsinstanzen erinnerten sich bei dieser Gelegenheit an alttestamentliche Reinheitsvorschriften für Priester, vergaßen dabei aber, dass Jesus und beispielsweise Petrus sie ausdrücklich außer Kraft gesetzt hatten. Das spätantike Klima - Sexual- und Körperfeindschaft war „modern“ - verführte Theologen dazu, die Sündenfall-Erzählung der Genesis nach der Richtung auszulegen, als habe die Sünde der Stammeltern die Sexualkraft überhaupt erst freigesetzt („Nacktheit“), ja die Suche nach sexueller Lust sei womöglich auch die erste Sünde gewesen - Vorstellungen, die sich nur im Klima des damaligen Zeitgeistes bilden konnten.

Dadurch kam die Sexualität, in der Folge auch die Frau, in Verruf - ein geschlechts- und frauenfeindlicher Ungeist, der dem Mittelalter mitüberliefert wurde und dort neue Blüten trieb. Es ist historisch-psychologisch undenkbar, dass die damaligen Urheber der strengen Zölibatspflicht von dieser alten, weitgehenden Gleichsetzung von Geschlechtslust mit Sünde unbeeindruckt und unbeeinflusst gewesen wären. Diese Annahme wird durch den massiven Sündenverdacht bestätigt, dem der Bereich des Geschlechtlichen in Moraltheologie und Bußpraxis bis zu den Tagen des letzten Konzils ausgesetzt war. Entsprechend war die durchschnittliche Priesterausbildung bis ins 20. Jahrhundert gleichsam asexuell - das eigene und das andere Geschlecht waren faktisch „unberührbare“ Felder. Zum Ideal wurden Heilige, die es - in der Sicht der Frommen - praktisch zu geschlechtslosen Männern und Frauen gebracht hatten. Augustinus bekennt die Mühsal seines langen, unvollendeten Weges dahin. Inhalt der Männlichkeit wurde vorzugsweise die Entfaltung der Rationalität, gesichert durch eine komplette Selbstbeherrschung. Die Geschlechtskraft wurde teils unterdrückt, teils „sublimiert“ („vergeistigt“); sie erschien bei vielen Priestern wieder - gewandelt in militärische Härte, Prinzipienstarre, Herrschsucht und „Weiberfeindschaft“.
Das einzige Jesus-Wort, auf das sich der kirchliche Zölibat berufen kann, ist das Wort vom „Eunuchen um des Himmelreiches willen“ (Mt 19,12): also das Wort von einem zeugungsunfähigen Menschen, der diese Anomalie aus österlich begründetem Glauben akzeptiert. Der so verstandene Eunuch lebt nicht einfach schon das Leben nach dem Tod, wovon er zeugen will. Er steht zunächst als Leidender, als Einsamer unter seinen Mitmenschen. Er leidet an einer schmerzhaften Wunde: Ist er, wenn er ein Mann ist, wirklich ein voller Mann, ja ein voller Mensch, wenn er nicht „kann“? Entscheidend ist dieses Nichtkönnen, das etwas anderes ist als ein Nichtdürfen. Obwohl geduldet, ist er in der Gesellschaft der normalen nie ganz daheim. Seine Vitalität spürt, dass es ihm an Lebensfülle mangelt. Er ist wie jemand, der vor der Welt vorzeitig schon ein Stück gestorben ist. Das Gegengewicht zu dieser Leere bildet eine außerordentliche Berufung, eine Sendung, die ihn wieder zu den Menschen zurückführt, zu einer tieferen Gemeinschaft mit ihnen, als es die sexuelle Gemeinsamkeit ist.

Das Wort vom Eunuchen

Diese Urerfahrung des „Eunuchen um des Himmelreiches willen“ wird jedoch von der kirchlichen Zölibatsgesetzgebung verwischt. Obwohl sie einräumen muss, dass der Zölibat nicht vom Wesen des Priestertums gefordert ist, versuchte sie im Laufe der Geschichte, Priester und junge Interessenten durch sogenannte Angemessenheitsgründe zur lebenslangen Ehelosigkeit zu überreden und sie nach der Weihe aufs strengste dazu zu verpflichten. Es handelt sich aber nicht um ein Gesetz, das von innen kommt und bindet, sondern um ein von außen auferlegtes. An die Stelle des Nichtkönnens tritt wohl in den meisten Fällen das Nichtdürfen. An die Stelle der göttlichen Berufung des jungen Menschen zum „Eunuchen um des Himmelreiches willen“ tritt die Berufung durch „die Kirche“, die ohnehin den Part Gottes oft zu selbstverständlich übernahm: „Gott will es!“

So glaubte etwa ein Bischof, der am Pflichtzölibat nicht gerüttelt sehen will, die gesetzlich geforderte Ehelosigkeit des Priesters geradewegs zu einer „Erwartung Jesu an die Jünger“ hochdeuten zu können. Wer so spricht, geht nicht nur an der unverzichtbaren Freiheit des Einzelnen vorbei, die Voraussetzung ist für seine Berufung zu Ehelosigkeit „im Auftrag Gottes“. Er verkennt auch, dass sich das Zölibatsgesetz aus einer Tradition nährt, die der Sexualität feindselig gegenüber stand. „Die Frau galt als Quelle der Unreinheit“, so der Kirchenhistoriker Arnold Angenendt in der „Süddeutschen Zeitung“.

Inzwischen sind wir Zeugen eines Epochenwandels. Die Moderne pflegt eine natürliche, positive, vielleicht sogar schon allzu arglose Einstellung zur Sexualität. Aber auch die Bibel hat trotz archaischer Unreinheitsscheu ein überaus unbefangenes Verhältnis zu Sexualität und Ehe – so dass diese positiv wie negativ in Bildern und Analogien Gottes Verhältnis zu seinem Volk veranschaulicht. Das Grundelement jeder Ehe – schenkende und empfangende Liebe – gehört zur zentralen Erfahrung Israels mit dem Gott seiner Väter und wird vom Neuen Testament aufgenommen, ja vollendet.

Ganzhingabe auch durch die Ehe

Das bedeutet, dass die „Kirche“ den Gläubigen, aber auch der nichtgläubigen Öffentlichkeit vor jeder Werbung für die ehelose Lebensform ein unverkrampft-positives Zeugnis ihrer Wertschätzung der Ehe schuldet. Anders gesagt: „Die Kirche“ schuldet der Welt die Rehabilitierung der (Eros-)Liebe – auch in deren tastenden Anfängen bei der geschlechtlichen Begegnung zweier Menschen. Davon hängt das glaubwürdige Zeugnis der ehelosen Lebensform ab. Der Zölibat muss als persönliche, von innen kommende Berufung erkennbar sein. Als eine Berufung, welche die eheliche Form als Normalform erstrebt, die aber durch die Sprengkraft der Sendung eines/einer Einzelnen gleichsam durch die Ehe hindurch – nicht an ihr vorbei! – und so quasi aus ihr heraus führen kann. Die Lebensläufe von Roger Schutz oder Ruth Pfau bieten dafür, bei aller Verschiedenheit, ein beeindruckend glaubwürdiges Zeugnis.

Verheiratete Priester wie in der frühen Kirche und in den - katholischen wie orthodoxen – Ostkirchen stellen kein minderwertiges Zeugnis dar, sondern einen anderen Akzent ein und derselben Liebe Gottes: Christliche Eheleute bezeugen die innige exklusive und treue Liebe Gottes zu den Menschen. Ehelose bezeugen die Universalität dieser Liebe und ihre letzte Verwurzelung in einem Grund, der „nicht von dieser Welt“ ist. Deshalb wirken auch die kirchlichen Hinweise darauf, dass Christus selbst als Vorbild zölibatär gewesen sei, verengt. Jesus hat, nach allem, was wir den Evangelien entnehmen können - verheiratete Männer als Jünger berufen und ihnen keinen Eheverzicht auferlegt. Die Ehe war für Israeliten eine Selbstverständlichkeit, und für manche Jünger ist das Verheiratetsein historisch nachweisbar.

Auch die Verehrung Marias wurde im Interesse des Zölibatsgesetzes für Priester idealisiert und spiritualisiert. Aufgrund ihrer „immerwährenden Jungfräulichkeit“ sei Maria Vorbild und Mutter der priesterlichen Zölibatäre. Das Konstrukt wäre überzeugender, wenn der Aufblick zur „reinen“ Maria nicht, wie so oft, zu Lasten der Frauen, Ehefrauen und Mütter ginge und andererseits Marias fundamentale Tat – ihr Ja zur Empfängnis des „Sohnes des Allerhöchsten“ (Lk 1,32) – den Eheleuten im gleichen Maße vor Augen geführt und die Geburt ihres Kindes (ihrer Kinder) ähnlich als „gehorsames Ja“ gewürdigt und gefeiert würde. Marias empfangende und gebärenden „Jungfräulichkeit“ ist ja gerade nicht ihre eigene Tat. Wenn mit Marias „immerwährender Jungfräulichkeit“ ihre bleibende, begnadete Lebensleistung Ausdruck findet, ist damit die Öffnung ihres Herzens, ihre personale Ganzhingabe an Gottes Heilswillen gemeint.

Ganzhingabe an Gottes Heilswillen ist nicht nur Enthaltsamen möglich. Vielmehr lässt sich die Ehe als Sakrament nur so verstehen, dass im ehelichen Ja zweier Christen zueinander die liebende Einheit zwischen Christus und der Kirche im Abbild verwirklicht und angenommen wird, und zwar in wechselseitiger Ganzhingabe.

In neuerer Zeit wird versucht, die Zölibatspflicht der Priester anhand der alten Formel, dass sie „in persona Christi“ (in der Person Christi) ihr Amt ausüben, zu begründen. Dieses Bemühen führt zu Ungereimtheiten. Das Konzil stellt klar, dass überall dort, wo vom Priester „in persona Christi“ die Rede ist, sein Handeln, sein Amt gemeint ist. Der Versuch, aus dem „in persona Christi“ auch das Mann-Sein-Müssen des Priesters zusammen mit der Ehelosigkeit abzuleiten, weicht von dieser Begriffsbestimmung ab, verwechselt überdies „Person“ mit „Persönlichkeit“. Die abstruse Konsequenz daraus wäre, dass Christus als Erhöhter männlich im Sinne sexueller Männlichkeit bestimmt wäre und dass seine Männlichkeit Heilsbedeutung hätte: am Kreuz, aber auch im eucharistischen Vollzug. Etwas Derartiges scheint zum Beispiel der Opus-Dei-Gründer Josemaria Escriva zu meinen, wenn er behauptet, der Priester stelle in der heiligen Messe Christus nicht nur dar, sondern er sei dann Christus: „Und Christus ist Mann, und er ist zölibatär.“ Dabei werden weder Männlichkeit noch Ehelosigkeit Christi oder des Priesters in der heiligen Handlung an irgendeiner Stelle thematisiert. Solche jeder Analogie-Lehre spottende Identifizierung des Priesters mit der „Person“ Christi soll wohl dem Zweck dienen, das Mann-Sein und Ehelos-sein-Müssen des Priesters durch Begriffsverdrehungen festzuschreiben, um Themen wie Frauenordination und Änderung des Zölibatsgesetzes abzuwehren.
Dass Christi Heilsmysterium zusätzlicher „Zeichen“ bedürfte, nämlich der Männlichkeit und ausnahmslosen Ehelosigkeit der Priester, ist zum einen bei der Fülle der eucharistischen und übrigen sakramentalen Zeichenhaftigkeit, zum anderen bei der Miss- und Unverständlichkeit traditionell-religiöser Symbole für die Bewusstseinslage naturwissenschaftlich - technisch geprägter Gesellschaften mehr als fraglich.

Der Single-Priester

Bischöfe argumentieren, man könne den Priestern die Heirat nicht gestatten, weil man dann ähnlich hohe Scheidungsraten bei Priesterehen wie in der „Welt“ bekäme. Warum glauben sie dann, ihre Priester wären der zölibatären Lebensform gewachsen? Sagt man doch zu Recht, das zum Zölibat nur tauge, wer auch zur Ehe taugt. Es wäre kaum überraschend, wenn ermittelt würde, dass die Rate der Zölibatsbrüche mit der Rate der Ehescheidungen mithalten könnte. Ein wirkungsvolleres Zeichen in einer säkularen, ethisch labilen Gesellschaft wäre eine Ehe, die auch nach zahlreichen Belastungsproben noch „hält“!
Die Einsamkeit zahlreicher Priester und das Leiden an ihr sind der Kirchenleitung zwar bekannt, doch das Zölibatsgesetz erwartet vom Priester ja nicht das Alleinsein. Im Gegenteil rät man ihnen zu „gemeinsamem Leben“ (vita communis) oder zu anderen Formen der Gemeinschaft (Haushälterin, Familienangehörige im Haus). Dieser fromme Wunsch ist nur schwer erfüllbar, weil das Lebensgefühl sich verändert hat. Auch weibliche Angehörige erlernen heute einen anspruchsvolleren Beruf und führen ein selbstbestimmtes Leben.

Priester gibt es immer weniger. Die wenigen leben weit verstreut, und die Arbeits(über)last lässt ihnen nur wenig Freiraum und Energie für Gemeinschaftspflege. Das gilt auch für die empfohlenen Priester-Freundschaften. Auch Pfarrgemeinden können nicht - wie ein päpstliches Schreiben der neunziger Jahre noch meinte - für ihren Pfarrer die Familie sein oder ersetzen. Das war schon in alten Zeiten schwierig und ist heute in einer mehrere Pfarreien umfassenden pastoralen Einheit vollends zur Illusion geworden. Die Geschichte der christlichen, ehelosen Lebensform zeigt seit den Anfängen, dass - von den wenigen Eremiten abgesehen, die aber faktisch selten allein waren - Ehelosigkeit immer nach Gemeinschaft drängte und in Gemeinschaft gelebt wurde. Wenn die ehelose Gemeinschaft sich bewährt, zu einer lebbaren Regel gefunden hatte, fand sie als Kloster und Orden offizielle Anerkennung. Zölibat und Gemeinschaft gehören geschichtlich und innerlich zusammen. Wenn eheloses Leben in Gemeinschaft, trotz des Rats von Papst Benedikt XVI., sich für Priester heutzutage als äußerst erschwert, gar unmöglich herausstellt, bedeutet dies: Es ist unverantwortlich geworden, einem Einzelnen, der schon dienstlich zum Single-Dasein verurteilt ist, auch noch die Zölibatspflicht zuzumuten.

Die Freiheit des Paulus

Zudem ist diese heute nachgerade ein Anti-Zeugnis geworden, weil sie - entgegen verbalen Beteuerungen - als notwendige Verknüpfung das Freiheitsrecht des Einzelnen übergeht. Die seit langem in Rom herrschende Praxis, die Jahrhundert um Jahrhundert gegen Widerstreben und Überzeugung so vieler Christen erzwungen wurde und wird, befindet sich in einem denkbar eindeutigen Gegensatz zur Haltung des Apostels Paulus, der gewissenhaft darauf bedacht war, keinem Andersmeinenden noch dem Spender aller Charismen auch nur im Geringsten entgegenzutreten, obwohl er und seine Gemeinde unter starkem Naherwartungsdruck standen.

Dass jemand wie Paulus für sich selbst bewusst auf seinem persönlichen Charisma bestand und keine Ehefrau mit sich führte wie andere Apostel (vgl. 1 Kor 9,5), wird als persönliches Zeugnis auch heute anerkannt. Was heute jedoch nicht überzeugt, vermutlich auch in früheren Epochen nicht überzeugt hat, ist eine Haltung, die es in einer äußerst gefährlichen pastoralen Not vorzieht, die Zölibatpflicht mit allen Mitteln festzuschrauben, und die dafür auf andere Arten von Priesterberufen, den Erhalt von Gläubigen und von Gemeinden, die sich im Großverband zu großen Teilen auflösen, aus Gründen des Prinzips verzichtet. Dass Gott auch verheiratete Männer (um von Frauen zu schweigen) zu Priestern berufen will und beruft, kann ja niemand guten Gewissens in Abrede stellen. Wie es scheint, ist der vorrangige Grundsatz des Kirchenrechts – „das Heil der Seelen (Menschen) ist oberstes Gesetz“ - ein Prinzip, an das - aus tiefster Seelsorge – Gott selbst sich hält.

Aus: Christ in der Gegenwart, Nr. 8/2011, Freiburg i.Br., www.christ-in-der-gegenwart.de)

Klaus P. Fischer, Dr. theol., Priester, Religionspädagoge,Gemeinde-Jugend- und Patientenpastoral, Rundfunkarbeit, lebt im Ruhestand in Heidelberg.

Wir empfehlen sein Buch „Vom Zeugnis zum Ärgernis? Anmerkungen und Thesen zum Pflichtzölibat“, Adlerstein Verlag, Wiesmoor 2011, www.adlerstein-verlag.de.


© imprimatur Juni 2011
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